In unserer Verlässlichen Grundschule dürfen weder Unterricht noch Betreuungszeiten
ausfallen. Daher werden folgende Fälle geregelt:
1. regulärer Vertretungsunterricht (Lehrerstunden)
2. Ersatz für Betreuungskräfte in den Betreuungszeiten.
Das Vertretungskonzept soll einen qualifizierten Vertretungsunterricht mit hoher Kontinuität bei den betroffenen Klassen
sicherstellen.
Bei der Organisation des Vertretungsunterrichtes hat der Erhalt des Klassenverbandes Vorrang vor der Aufteilung der Klassen.
Bei einem Ausfall von Lehrkräften ist ein „gestaffeltes“ Verfahren anzuwenden.
Spontaner, kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften
Bei spontanen, kurzfristigen Ausfällen, bei denen keine Vertretungslehrkraft zur Verfügung steht, sind folgende schulorganisatorische Maßnahmen zu
treffen:
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Auflösung von evtl. vorhandenen Doppelbesetzungen
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Anordnung von Mehrarbeit der Lehrkräfte
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Beaufsichtigung durch andere geeignete Personen (Pädagogische Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen)
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Wenn die betroffene Klasse einen Arbeitsauftrag hat und das Einverständnis des Lehrers vorliegt, kann eine Lehrkraft, die in einer benachbarten Klasse
unterrichtet, die Aufsicht neben dem eigenen Unterricht führen (eine Lehrkraft unterrichtet in zwei Lerngruppen)
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In besonderen Fällen kann eine Klasse aufgeteilt werden. Für den Fall einer möglichen Aufteilung werden am Anfang des Schuljahres feste Gruppen gebildet, deren
Einteilung in der Klasse deutlich sichtbar angebracht wird.
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Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollten ebenfalls nur in Ausnahmefällen für Vertretung herangezogen werden.
Beim konkreten Einsatz der PM sollten zusätzliche folgende Grundsätze berücksichtigt werden:
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Die fachlichen Schwerpunkte der PM sollten nach Möglichkeit berücksichtigt werden, allerdings darf ein selbstständig geführter Unterricht von PM-Kräften an
Grundschulen nicht durchgeführt werden. Sie führt Aufsicht über die Lerngruppe. Nach Möglichkeit liegt vorbereiteter Vertretungsunterricht vor.
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Die kontinuierliche Weiterarbeit im Stoff durch Lehrkräfte soll (vor allem bei längerfristigen Erkrankungen) Vorrang bei Vertretungsunterricht
haben.
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Vor dem Einsatz der Vertretungslehrer*in sind nach Möglichkeit Absprachen hinsichtlich der Themen und Arbeitsmittel mit anderen Lehrkräften des
Jahrgangs durchzuführen.
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Die Vertretung erhält für den ihr zugewiesenen Jahrgang einen Satz Bücher, Arbeitshefte und sonstige Arbeitsmaterialien.
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Die Klassenleitung ist Kontaktperson für die im jeweiligen Jahrgang eingesetzte Vertretung.
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In jeder Klasse sollte deutlich sichtbar ausliegen/-hängen: ggf.Wochenplan, Tageskalender für aktuelle Informationen, Sitzordnung. Die Vertretungskraft führt
das Klassenbuch aktuell weiter.