Aufsichtskonzept


Die Aufsichtspflicht ist über das Schulgesetz geregelt.

Für unsere Schule gestalten sich die Aufsichten folgendermaßen:

Frühaufsicht 

Die Aufsicht beginnt um 7.50 Uhr, nachdem die aufsichtführenden Lehrkräfte die Eingangstür und die Türen des Containers geöffnet haben. Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen gehen in ihre Unterrichtsräume. Die Zimmertüren bleiben geöffnet. Die Lehrkraft beaufsichtigt Halle, Gänge und Toiletten. 

Der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr. Alle Lehrkräfte sollten bis 7.45 Uhr in der Schule sein. 

Übergang zur 2. / 4. Stunde 

Der Übergang von der 1. zur 2. Stunde und von der 3. zur 4. Stunde ist für den notwendigen Lehrerwechsel gedacht. Es gibt kein Klingelzeichen. Für den Lehrerwechsel und eine kurze Pause stehen 5 Minuten zur Verfügung.

Große Pausen 

Alle Schülerinnen und Schüler frühstücken gemeinsam in ihrer Klasse zwischen ca. 8.50 Uhr und 9.00 Uhr. Für das Frühstück ist eine angemessene Zeit anzusetzen. 

Zu den großen Pausen klingelt es nicht. Die Lehrkräfte achten auf den Beginn der großen Pausen um 9.50 Uhr und um 11.45 Uhr. Alle Kinder gehen nach draußen. Die Lehrkraft, die Aufsicht hat, verlässt zusammen mit den Schülerinnen und Schülern die Klasse und geht so schnell wie möglich auf den Schulhof. Alle Lehrkräfte, die vor den Pausen Unterricht haben, sorgen dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler draußen sind.

Für die Ausleihe der Spielgeräte der bewegten Pause bereiten zuständige Viertklässler die Ausleihe vor und führen sie im Schuppen durch. Die aufsichtführende Lehrkraft öffnet das Schloss des Schuppens. Gegen Ende der Pause nehmen sie alle Geräte wieder entgegen.

Das Ende wird den Schülerinnen und Schülern durch die aufsichtsführende Lehrkraft bekannt gegeben. Am Ende der Pause sorgen die Lehrkräfte, die danach in den Klassen unterrichten für Ordnung innerhalb des Hauses. Die Aufsicht sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler den Schulhof verlassen. 

Alle Außentüren sind mit Fluchttüren ausgestattet. Die Haupttür wird nach der 5. Stunde von der jeweiligen Aufsichtsperson geschlossen. 

Regenpausen 

Im Auftrag der Rektorin entscheidet eine Aufsicht führende Lehrkraft, ob die Schülerinnen und Schüler in der Klasse bleiben sollen. Die Lehrkraft, die in der folgenden Stunde die Klasse unterrichtet, begibt sich unverzüglich in den Klassenraum und beaufsichtigt die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum.

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Aufsichtskonzept der Grundschule Westerg
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